Dyri ist im jahr 2023 ​am Islandpferde reithof Burghauser bei Salzburg im Deckeinsatz

Dyri ist ein geprüfter Elitehengst 

Seine Ergebnisse bei Turnieren können sich sehen lassen. Ein Auflistung aller Noten und Turniere welche Dyri bis jetzt im Einsatz war findet Ihr in den Links weiter unten. Dyri ist mehrfacher Salzbuger Landesmeister im Viergang gesamt und mehrfacher Österreichischer Jugendmeister in T2, T4 und Viergang gesamt.

Seine Sporteinsätze im Detail:

Dyri von Fjallaborg deckt am Islandpferde Reithof Burghauser

Dyri deckt in 2023 auf dem Islandpferde Reithof Burghauser in Salzburg. Am Islandpferdereithof Burghauser stehen für Stuten entsprechende Einstellmöglichkeiten zur Verfügung. Diese müssen mit dem Hofbesitzer Gerhard Ledl im Vorfeld abgeklärt und Terminisiert werden. 

Am besten gleich anfragen:

Kontakt

Vanessa Nimmrichter
Islandpferde Reithof Burghauser
Inneroid 5
5204  Straßwalchen
mobil: +43 664 5215353
mail: vanessa@nimmrichter.eu

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unverbindliche Deck-Anfrage

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Deckbedingungen

  • Das Anmeldeformular welches wir Ihnen per Mail senden muss für jede Stute vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Angenommen werden nur eingetragene, reinrassige Islandstuten mit Papieren (eingetragen in Worldfengur) und einem Pferdepass. Eine Kopie des Abstammungsnachweises sowie vorhandene FEIF Beurteilungen der Stute müssen der Anmeldung als Kopie beigelegt werden, oder bei Anlieferung der Stute abgegeben werden.
  • Die Stute muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Von der Stute ist eine negative bakteriologische Zervixtupferprobe nicht älter als 21 Tage vorzuweisen, sowie eine negative Tupferprobe auf CEM, nicht älter als 60 Tage. Die Ergebnisse der Tupferproben sind per Laborbefund nachzuweisen. Bei Stuten mit Fohlen bei Fuß entfällt die bakteriologische Tupferprobe, nicht jedoch der CEM Tupfer. Liegt die Geburt länger als 31 Tage zurück, muss auch der bakteriologische Tupfer mit einem negativen Befund nachgewiesen werden. Weiters müssen alle Stuten eine Woche vor Anlieferung gegen Band- und Rundwürmer entwurmt werden.
  • Die Stuten werden ausnahmslos unbeschlagen dem Hengst zugeführt.
  • Gedeckt wird an der Hand von erfahrenen Personen
  • Im Falle von Krankheiten und Verletzungen wird nach Ermessen des Hengsthalters und auf Kosten des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Dies gilt sinngemäß auch für notwendige Schmiedearbeiten.
  • Die Haftung des Hengsthalters beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für von seiner Stute verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine Haftpflichtversicherung für die Stute besteht, die sämtliche Fälle der Tierhaftung und Risiken abdeckt.
  • Auf Wunsch des Stutenbesitzers kann eine Trächtigkeitskontrolle auf sein Risiko und zu seinen Lasten durchgeführt werden.
  • Als Anmeldegebühr wird ein Betrag von 400.-€ erhoben, der auf das Deckgeld bzw. das Pensionsgeld voll angerechnet wird. Der Betrag gilt als Reservierungsgebühr/Bearbeitungsgebühr und wird auch bei Abmeldung der Stute einbehalten. Die Bezahlung der Restgebühren erfolgt bei Abholung der Stute.
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters
  • Bei nicht tragenden Stuten fällt nur Pensionsgeld an. Voraussetzung: ein tierärztliches Attest, woraus hervorgeht, dass die Stute nicht tragend ist. Dieses Attest muss spätestens 4 Wochen nach Abholung der Stute vorliegen ansonsten wird die Stute als tragend behandelt.